Beharrliche Nachfragen durch unseren Geschäftsführer Michael waren zielführend: nun haben wir es schriftlich, dass das Finanzministerium die Förderrichtlinien zur sozialen Wohnraumförderung so anpassen wird, dass auch die Gemeinschaftsräume eines Bauprojektes in Eigentum gefördert werden. Das bedeutet für unsere Mitglieder: Wer die Förderrichtlinien des Landes erfüllt, bekommt auch seinen Anteil an der Gemeinschaftswohnung gefördert. Das bedeutet eine Erhöhung der Förderung um ca 10 Prozent. die Förderung besteht in zinsverbilligten Darlehen der Inverstitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und Tilgungszuschüssen.
Danke, Frau Ahnen!